Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1

Geltungsbereich

Für die Nutzung dieser Website gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer (im Folgenden: Veranstalter) und dem Betreiber

der Seite (im Folgenden: Anbieter) die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Nutzung der

Website www.partyapp.com und der dazugehörigen App ist nur zulässig,

wenn der Veranstalter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. 

 

§ 2

Registrierungspflicht und Mitgliedschaft

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Website www.partyapp.com und der dazugehörigen App

ist eine vorherige Registrierung. Mit der erfolgreichen Registrierung kann der Veranstalter die Website und die App nutzen.

 

(2) Es besteht kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft. 

 

(3) Der Veranstalter darf seinen Account nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

 

§ 3

Leistungen desAnbieters

(1) Der Anbieter gestattet dem Veranstalter, im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Beiträge auf seiner Webseite

und der dazugehörigen App zu veröffentlichen. Der Anbieter stellt den Veranstaltern diese Funktion

im Rahmen seiner technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten gegen Einlösung sog. Credits zur

Verfügung. Der Anbieter ist bemüht, seinen Dienst verfügbar zu halten. Der Anbieter übernimmt

keine darüber hinausgehenden Leistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch des Veranstalters

auf eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes. 

 

(2) Der Anbieter übernimmtkeine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Aktualität und

Brauchbarkeit der vom Veranstalter bereit gestellten Inhalte.

 

§ 4

Zahlung

Sämtliche Zahlungen, um bspw. eine Veranstaltung auf die Plattform der Internetseite www.partyapp.com oder der 

dazugehörigen App anzupreisen sowie Werbeflächen zu veröffentlichen, erfolgen über das paypal Zahlungssystem.

 

 

§ 5

Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Veranstalters sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende

Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters,

sofern der Veranstalter Ansprüche gegen diese geltend macht. 

 

(2) Von dem in Absatz 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des

Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels

des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden,

die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(3) Der Anbieter ist stets darum bemüht, die App virenfrei zu halten. Er kann eine Virenfreiheit jedoch nicht garantieren. Der

Veranstalter ist daher dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum eigenen Schutz zu treffen,

insbesondere einen Virenscanner oder vergleichbare Software einsetzen.

 

§ 6

Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter

verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine Beiträge zu veröffentlichen, die gegen die

guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen. Der Veranstalter verpflichtet sich insbesondere dazu,

keine Beiträge zu veröffentlichen,

 

  • deren Veröffentlichung

    einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt,

  • die gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen,
  • die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen,
  • die beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornographischen Inhalt haben,
  • die Werbung enthalten.

 

(2) Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Absatz 1 ist der Anbieter berechtigt, die entsprechenden Beiträge abzuändern

oder zu löschen und den Zugang des Veranstalters zu sperren. Der Veranstalter haftet für den

Schaden, der dem Anbieter durch die Pflichtverletzung entstandenen ist.

 

(3) Der Anbieter hat das Recht, Beiträge und Inhalte zu löschen, wenn diese einen Rechtsverstoß enthalten könnten. 

 

(4) Der Anbieter hat gegen den Veranstalter einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter, die diese wegen der Verletzung

eines Rechts durch den Veranstalter geltend machen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Anbieter bei der

Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen. Der Veranstalter ist außerdem verpflichtet, die

Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des Anbieters zu tragen. 

 

§ 7

Hyperlinks

Die Website www.partyapp.com und die dazugehörige App kann Hyperlinks zu

Webseiten Dritter enthalten. Dies betrifft insbesondere die Werbeinhalte. Der Anbieter übernimmt keine

Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten. Der Anbieter macht sich diese Webseiten und ihre

Inhalte nicht zu eigen, weil der Anbieter keinen Einfluss auf diese Webseiten hat. Er ist für die dort

bereitgestellten Informationen und Inhalte nicht verantwortlich. Die Nutzung dieser Webseiten erfolgt auf

eigenes Risiko des Veranstalters.

 

§ 8

Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Das Urheberrecht für die eingestellten Beiträge verbleibt beim jeweiligen Veranstalter. Der Veranstalter räumt dem

Anbieter mit dem Einstellen seines Beitrags auf der Webseite www.partyapp.com

und der dazugehörigen App jedoch das Recht ein, den Beitrag dauerhaft auf seiner Webseite zum Abruf

bereitzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Der Anbieter hat das Recht, Beiträge

innerhalb seiner Webseite zu verschieben und mit anderen Inhalten zu verbinden. 

 

(2) Der Veranstalter garantiert, dass er sämtliche Nutzungsrechte an den von ihm eingegebenen Inhalten besitzt bzw. die

Einstellung vom eigentlichen Eigentümer gestattet worden ist.

 

(3) Der Veranstalter hat gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.

 

(4) Sofern der Veranstalter nicht selbst Inhaber der Recht an einem von ihm eingegebenen Inhalt ist, muss er sicherstellen,

dass der eigentliche Eigentümer des Inhalts sich mit der Gewährung der Rechte gemäß den

vorstehenden Regelungen einverstanden erklärt.

 

§ 9

Sperrung von Inhalten

(1)Der Anbieter hat nicht die gesetzliche Pflicht, die eingestellten Inhalte der Veranstalter permanent zu

kontrollieren. Sofern der Anbieter Kenntnis von einem Verstoß des Veranstalters gegen die hiesigen AGB

erfährt, so werden diese Inhalte unverzüglich entfernt. Der Veranstalter erhält daraufhin die

Möglichkeit zur Stellungnahme und hat diese umgehend abzugeben, um den Inhalt ggf. wieder zu veröffentlichen. 

 

(2) Liegen nachvollziehbare Anhaltspunkte vor, dass der Veranstalter gegen die hiesigen AGB verstoßen hat, so ist

der Anbieter ohne Weiteres und ohne Vorankündigung dazu berechtigt, diese Inhalte und den

entsprechenden Veranstalter unverzüglich zu entfernen, zu sperren und/oder zu löschen. 

 

(3) Der Veranstalter ist dem Anbieter zu Schadensersatz verpflichtet, für Schäden, die aufgrund der Verletzung einer

Pflicht des Veranstalters entstehen. Der Veranstalter stellt den Anbieter insbesondere von sämtlichen

Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung der Pflichten des Veranstalters an den hiesigen

AGB ergeben, es sei denn, der Veranstalter hat diese Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

 

§ 10

Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Der Veranstalter kann seine Mitgliedschaft durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Anbieter beenden. Für

die Beendigung bedarf es keiner Einhaltung einer Frist. Auf Verlangen wird der Anbieter daraufhin den Zugang

des Veranstalter sperren. 

 

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Mitgliedschaft eines Veranstalters unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende

zu kündigen. 

 

(3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Veranstalters sofort zu sperren und die

Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere bei

einem Verstoß gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(4) Der Anbieter ist nach Beendigung der Mitgliedschaft berechtigt, den Zugang des Veranstalters zu sperren. Der Anbieter ist

berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft die vom Veranstalter

erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch des Veranstalters auf Überlassung der erstellten

Inhalte wird ausgeschlossen.

 

§ 11

Änderung oder Einstellung des Angebots

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Änderungen an seinem Dienst vorzunehmen. 

 

(2) Der Anbieter ist berechtigt, seinen Dienst unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen zu beenden. Im Falle

der Beendigung seines Dienstes ist der Anbieter berechtigt aber nicht verpflichtet, die vom Veranstalter

erstellten Inhalte zu löschen.

 

§ 12

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der

Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt.

 

§ 13

Rechtswahl

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Veranstalter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Anwendung. 

 

(2) Gerichtsstand ist Erfurt.