Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Geltungsbereich
Für die Nutzung dieser Website gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer (im Folgenden: Veranstalter) und dem Betreiber
der Seite (im Folgenden: Anbieter) die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Nutzung der
Website www.partyapp.com und der dazugehörigen App ist nur zulässig,
wenn der Veranstalter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
§ 2
Registrierungspflicht und Mitgliedschaft
(1) Voraussetzung für die Nutzung der Website www.partyapp.com und der dazugehörigen App
ist eine vorherige Registrierung. Mit der erfolgreichen Registrierung kann der Veranstalter die Website und die App nutzen.
(2) Es besteht kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft.
(3) Der Veranstalter darf seinen Account nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
§ 3
Leistungen desAnbieters
(1) Der Anbieter gestattet dem Veranstalter, im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Beiträge auf seiner Webseite
und der dazugehörigen App zu veröffentlichen. Der Anbieter stellt den Veranstaltern diese Funktion
im Rahmen seiner technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten gegen Einlösung sog. Credits zur
Verfügung. Der Anbieter ist bemüht, seinen Dienst verfügbar zu halten. Der Anbieter übernimmt
keine darüber hinausgehenden Leistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch des Veranstalters
auf eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes.
(2) Der Anbieter übernimmtkeine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Aktualität und
Brauchbarkeit der vom Veranstalter bereit gestellten Inhalte.
§ 4
Zahlung
Sämtliche Zahlungen, um bspw. eine Veranstaltung auf die Plattform der Internetseite www.partyapp.com oder der
dazugehörigen App anzupreisen sowie Werbeflächen zu veröffentlichen, erfolgen über das paypal Zahlungssystem.
§ 5
Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Veranstalters sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende
Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters,
sofern der Veranstalter Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem in Absatz 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels
des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Der Anbieter ist stets darum bemüht, die App virenfrei zu halten. Er kann eine Virenfreiheit jedoch nicht garantieren. Der
Veranstalter ist daher dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum eigenen Schutz zu treffen,
insbesondere einen Virenscanner oder vergleichbare Software einsetzen.
§ 6
Pflichten des Veranstalters
(1) Der Veranstalter
verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine Beiträge zu veröffentlichen, die gegen die
guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen. Der Veranstalter verpflichtet sich insbesondere dazu,
keine Beiträge zu veröffentlichen,
- deren Veröffentlichung
einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt,
- die gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen,
- die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen,
- die beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornographischen Inhalt haben,
- die Werbung enthalten.
(2) Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Absatz 1 ist der Anbieter berechtigt, die entsprechenden Beiträge abzuändern
oder zu löschen und den Zugang des Veranstalters zu sperren. Der Veranstalter haftet für den
Schaden, der dem Anbieter durch die Pflichtverletzung entstandenen ist.
(3) Der Anbieter hat das Recht, Beiträge und Inhalte zu löschen, wenn diese einen Rechtsverstoß enthalten könnten.
(4) Der Anbieter hat gegen den Veranstalter einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter, die diese wegen der Verletzung
eines Rechts durch den Veranstalter geltend machen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Anbieter bei der
Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen. Der Veranstalter ist außerdem verpflichtet, die
Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des Anbieters zu tragen.
§ 7
Hyperlinks
Die Website www.partyapp.com und die dazugehörige App kann Hyperlinks zu
Webseiten Dritter enthalten. Dies betrifft insbesondere die Werbeinhalte. Der Anbieter übernimmt keine
Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten. Der Anbieter macht sich diese Webseiten und ihre
Inhalte nicht zu eigen, weil der Anbieter keinen Einfluss auf diese Webseiten hat. Er ist für die dort
bereitgestellten Informationen und Inhalte nicht verantwortlich. Die Nutzung dieser Webseiten erfolgt auf
eigenes Risiko des Veranstalters.
§ 8
Übertragung von Nutzungsrechten
(1) Das Urheberrecht für die eingestellten Beiträge verbleibt beim jeweiligen Veranstalter. Der Veranstalter räumt dem
Anbieter mit dem Einstellen seines Beitrags auf der Webseite www.partyapp.com
und der dazugehörigen App jedoch das Recht ein, den Beitrag dauerhaft auf seiner Webseite zum Abruf
bereitzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Der Anbieter hat das Recht, Beiträge
innerhalb seiner Webseite zu verschieben und mit anderen Inhalten zu verbinden.
(2) Der Veranstalter garantiert, dass er sämtliche Nutzungsrechte an den von ihm eingegebenen Inhalten besitzt bzw. die
Einstellung vom eigentlichen Eigentümer gestattet worden ist.
(3) Der Veranstalter hat gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.
(4) Sofern der Veranstalter nicht selbst Inhaber der Recht an einem von ihm eingegebenen Inhalt ist, muss er sicherstellen,
dass der eigentliche Eigentümer des Inhalts sich mit der Gewährung der Rechte gemäß den
vorstehenden Regelungen einverstanden erklärt.
§ 9
Sperrung von Inhalten
(1)Der Anbieter hat nicht die gesetzliche Pflicht, die eingestellten Inhalte der Veranstalter permanent zu
kontrollieren. Sofern der Anbieter Kenntnis von einem Verstoß des Veranstalters gegen die hiesigen AGB
erfährt, so werden diese Inhalte unverzüglich entfernt. Der Veranstalter erhält daraufhin die
Möglichkeit zur Stellungnahme und hat diese umgehend abzugeben, um den Inhalt ggf. wieder zu veröffentlichen.
(2) Liegen nachvollziehbare Anhaltspunkte vor, dass der Veranstalter gegen die hiesigen AGB verstoßen hat, so ist
der Anbieter ohne Weiteres und ohne Vorankündigung dazu berechtigt, diese Inhalte und den
entsprechenden Veranstalter unverzüglich zu entfernen, zu sperren und/oder zu löschen.
(3) Der Veranstalter ist dem Anbieter zu Schadensersatz verpflichtet, für Schäden, die aufgrund der Verletzung einer
Pflicht des Veranstalters entstehen. Der Veranstalter stellt den Anbieter insbesondere von sämtlichen
Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung der Pflichten des Veranstalters an den hiesigen
AGB ergeben, es sei denn, der Veranstalter hat diese Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
§ 10
Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Der Veranstalter kann seine Mitgliedschaft durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Anbieter beenden. Für
die Beendigung bedarf es keiner Einhaltung einer Frist. Auf Verlangen wird der Anbieter daraufhin den Zugang
des Veranstalter sperren.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Mitgliedschaft eines Veranstalters unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende
zu kündigen.
(3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Veranstalters sofort zu sperren und die
Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere bei
einem Verstoß gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Der Anbieter ist nach Beendigung der Mitgliedschaft berechtigt, den Zugang des Veranstalters zu sperren. Der Anbieter ist
berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft die vom Veranstalter
erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch des Veranstalters auf Überlassung der erstellten
Inhalte wird ausgeschlossen.
§ 11
Änderung oder Einstellung des Angebots
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Änderungen an seinem Dienst vorzunehmen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, seinen Dienst unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen zu beenden. Im Falle
der Beendigung seines Dienstes ist der Anbieter berechtigt aber nicht verpflichtet, die vom Veranstalter
erstellten Inhalte zu löschen.
§ 12
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der
Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt.
§ 13
Rechtswahl
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Veranstalter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
(2) Gerichtsstand ist Erfurt.